Augsburg aktuell

Geplante Sendemasten im Raum Augsburg

200 weitere allein in Augsburg geplant !
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86152 Augsburg, Jesuitengasse 20 (30m von Berufsschule, 100m von Grund-/Hauptschule und 150m von Realschule entfernt !!!)
86153 Augsburg, CityGalerie (VIAG + e-plus + MobilCom !)
86163 Augsburg-Hochzoll, Friedberger Straße (?)
86163 Augsburg-Hochzoll, Zugspitzstraße (?)
86163 Augsburg-Hochzoll, Innsbrucker Straße/Garmischer Straße
86165 Augsburg-Hochzoll, Blücherstraße
86199 Augsburg-Göggingen, Friedrich-Ebert-Straße
86453 Dasing, Lenzlberg (T-D1) (Näheres hierzu: http://www.dasing-gegen-mobilfunksender.de)
86391 Stadtbergen-Leitershofen, Hochspannungsmast der LEW (Lech-Elektrizitätswerke) in Richtung Schafweidsiedlung (A-Göggingen)
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(Falls Sie von einem weiteren erfahren, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Danke.)
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Wir hoffen, dass den Haus- und Grundstücksbesitzern noch rechtzeitig klar wird, was sie ihren Nachbarn damit antun ...
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Erfolge !!!


Frühjahr 2003 - Wieder Sender vehindert !
In der Eigentümerversammlung einer Wohnanlage in der Zimmermannstraße im Frühjahr 2003 sollte beschlossen werden, einen Sender aufs Dach zu stellen. Ein aufmerksamer Bewohner wendete sich kurz vor dem Termin um Informationsmaterial an esmog augsburg und verteilte dies dann unter den Eigentümern.
Erfolg: Der Sender wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt !!!
(Wir danken den vernünftigen Wohnungseigentümern.)


April 2002: Sendemast verhindert !!!

Die Erweiterung einer Sendeanlage auf der Wohnanlage Euler-Chelpin-Str.37/Curtiusstr.21 in Augsburg-Lechhausen wurde im September 2001 durch Gerichtsbeschluss verhindert !
Zwei Miteigentümer der Anlage - inzwischen auch Mitglieder von "esmog augsburg" - hatten nach der im April stattgefundenen Eigentümerversammlung, auf der die Eigentümer mit Betreiberinformationen von VIAG Interkom eingewickelt worden waren, beim Amtsgericht Augsburg Einspruch gegen den Beschluss eingelegt, der mit 47:5 Stimmen eine Erweiterung der bereits bestehenden Mobilfunkanlage vorgesehen hatte.

Der Beschluss wurde nun vom Gericht für ungültig erklärt.
Zitate aus der Urteilsbegründung (Aktenzeichen: Amtsgericht Augsburg  3 UR II 70/01 WEG):
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Für die Änderung der Gemeinschaftsordnung wäre laut Teilungserklärung die Dreiviertelmehrheit aller Miteigentümer erforderlich. Diese Mehrheit war auf keinen Fall gegeben.
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Bei der vorgesehenen Erweiterung der Mobilfunkstation handelt es sich um eine bauliche Änderung, die für die Miteigentümer Störungen verschiedener Art mit sich bringt.
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Allein die erhebliche Ausweitung der Antennengarnituren ... führt zu einer starken optischen Beeinträchtigung. Dies birgt die konkrete Gefahr, dass der Wert der Miteigentumsanteile sinkt, weil sich immer weniger Käufer finden, die bereit sind, eine Wohnung in einer Anlage zu kaufen, auf der eine stark strahlende Mobilfunkstation eingerichtet ist.
Außerdem besteht ein nicht abschätzbares Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bewohner, insbesondere vor allem der Bewohner im Nachbarhaus. Nach dem derzeitigen Stand der Forschung, so wie er sich aus den Medien ergibt, konnte zwar eine gesundheitliche Schädigung durch Mobilfunkstrahlung noch nicht nachgewiesen werden, doch hat sich bisher auch kein Experte gefunden, der sich zugetraut hätte, eine solche Gefährdung auszuschließen. Unter dem Gesichtspunkt, dass nämlich alle Miteigentümer wechselseitig zu größtmöglicher Rücksichtnahme verpflichtet sind, verstößt dieser Erweiterungsbeschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, denn dort werden zumindest einige Eigentümer Situationen ausgesetzt, von denen man nicht ausschließen kann, dass sie gesundheitlich relevant sein könnten.
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Richter am Amtsgericht

Wir danken dem vernünftigen Amtsrichter sehr herzlich !
Unser Dank geht auch an unseren Rechtsanwalt, Herrn Karl Günzel, für seine wertvolle Arbeit, die diesen Erfolg für Gesundheit und Zukunft vieler Menschen erst ermöglicht hat.

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Ein geplanter Sendemast auf dem Gebäude des evangelischen Kirchensteueramts in der Völkstr. 27 in Augsburg (mitten im Wohngebiet in der Innenstadt, in der Nähe einer Schule) wurde Ende September 2001 auf Druck von Anwohnern abgelehnt !

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Ein geplanter Sendemast bei der Firma Erhardt & Leimer in Leitershofen (mitten im Wohngebiet, in der Nähe von Schule und Kindergärten) wurde Ende Februar 2001 auf Druck von aufmerksamen Eltern und Anwohnern, die umgehend wichtige Hintergrundinformationen von esmog augsburg erhalten hatten, sowie durch Gespräche des Stadtberger Bürgermeisters mit der Geschäftsleitung von Erhardt & Leimer abgelehnt !
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die durch rasche Aufklärung und tatkräftige Unterstützung hierbei mitgewirkt haben.
Unser Dank geht auch an die Firma Erhardt & Leimer, die auf viel Geld verzichtet hat, um keine Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft zu riskieren.

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Ein weiterer geplanter Sendemast in Augsburg-Lechhausen (Nähe AZ-Gebäude) wurde nun gegen Ende März 2001 vom Hausbesitzer ebenfalls abgelehnt, nachdem dieser von einem aufmerksamen Mieter auf die Gesundheitsrisiken (unterstützt durch Infomaterial von esmog augsburg) hingewiesen wurde. Auch hier gilt Mieter und Vermieter unser herzlicher Dank.

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In der Eigentümerversammlung am 05.04.01 einer Wohnanlage am Schwaben-Center (Wilhelm-Hauff-Str. 18 in Augsburg) wollte sich VIAG Interkom das Einverständnis für den Bau einer weiteren Sendeanlage auf dem Dach erkaufen.
Bereits seit drei Jahren haben die Bewohner dort einen VIAG-Sendemasten auf dem Dach. Damals wurde der Sendemast errichtet, obwohl die einstimmige Zustimmung der Eigentümer fehlte. Er konnte nur durchgesetzt werden, weil damals kein Eigentümer innerhalb von vier Wochen beim Amtsgericht Augsburg Einspruch eingelegt hatte (siehe auch nächster Abschnitt) !
Genauso einfach hatte man es sich wohl auch diesmal von Seiten des Mobilfunkbetreibers vorgestellt. Allerdings hatten sich aufmerksame Eigentümer zuvor Informationsmaterial bei esmog augsburg besorgt - in jedem Briefkasten der Wohnanlage landete unser Faltblatt ...
Damit hatte der Vertreter von VIAG nicht gerechnet: In der Versammlung war eine aufgeheizte Stimmung: Zahlreiche Eigentümer stellten dem Vertreter unangenehme Fragen, die dieser gar nicht beantworten konnte. Offenbar war er überhaupt nicht auf kritische Fragen bzgl. Strahlungsleistungen, Grenzwerten und Gesundheit vorbereitet gewesen !
Schließlich machte ihm die Versammlung klar, dass sie keinesfalls gewillt sei, unter diesen Umständen einen weiteren Masten zu befürworten und er frühestens im nächsten Jahr wieder zu kommen brauche - eventuell auch nur, um über den Abbau der schon bestehenden Anlage zu diskutieren ...
Im Namen vieler Hausbewohner und Nachbarn bedanken uns bei den Eigentümern für ihre vernünftige Entscheidung !
(Auch der Hausverwaltung gebührt Dank für die neutrale Behandlung der ganzen Angelegenheit.)
 
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(alle Informationen ohne Gewähr)
Lieber lästige Kabel

als lästige Krankheiten ...

Sendemast auf dem Haus Peterhofstr. 2 in Augsburg-Hochzoll



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