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Sensationell: Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz gibt's endlich zu !Wer an ein Sommerloch beim Thema Mobilfunk dachte, wurde Ende Juli 2001 angenehm überrascht:
Dass inzwischen sogar beim Bundesamt für Strahlenschutz ein Umdenken eingesetzt hat, ist höchst erfreulich. Noch vor wenigen Monaten wurden dort Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der bei uns verwendeten Mobilfunktechnik vehement abgestritten.
Über eine Nachrichtenagentur wurde folgender Artikel verbreitet:
Das entsprechende Interview dazu erreichte uns auch noch:
Strahlenschutzamt warnt vor Elektro-Smog
[30.07.2001 18:57 ]Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz[1] (BfS), Wolfram König, hat Handynutzer vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch Mobiltelefone und Elektro-Smog[2] gewarnt. "Eltern sollten ihre Kinder möglichst von dieser Technologie fern halten", empfiehlt König in einem Interview der Dienstags-Ausgabe der Berliner Zeitung. Auch Autofahrern, deren Wagen über keine Außenantenne verfügten, riet König "dringend", im Fahrzeug "ganz aufs Telefonieren" zu verzichten. Als Vorsichtsmaßnahme empfahl der BfS-Präsident, "generell Telefonate mit dem Handy möglichst kurz zu halten". Bereits in der Vergangenheit hatten die Verbraucherinitiative und das nova-Institut vor Handystrahlen gewarnt[3] und eine Elektrosmog-Verordnung vorgeschlagen.
Zwar gebe es "derzeit keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass mobiles Telefonieren Gesundheitsgefahren in sich birgt". Bekannt seien aber thermische und biologische Effekte, die Vorsorge angeraten erscheinen ließen. So seien "veränderte Hirnströme beobachtet" worden. "Dringend beantwortet werden" müsse auch die Frage, ob Handytelefonieren zu Augen-, Lymphdrüsen- oder Blutkrebs oder anderen Erkrankungen führen könne. Zwar seien die geltenden Grenzwerte für die hochfrequente elektromagnetische Strahlung der Mobiltelefone ausreichend, um "nachgewiesene Gefahren zu vermeiden". Dennoch sei es "richtig, sich über Risiken möglichst frühzeitig Gedanken zu machen", riet König.
Der BfS-Präsident kritisierte die Mobilfunkbranche. Die Industrie hätte bei Standortfestlegungen für neue Sendeanlagen "viel früher" die Kommunen einbinden müssen. In Zukunft müsse bei der Errichtung von Mobilfunkmasten "mehr Transparenz für die Menschen" herrschen. Die Umgebung von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser sollte nach Königs Ansicht für Sendeanlagen Tabu sein. (dpa) / (daa[4]/c't)
BfS-Präsident König über Gesundheitsrisiken des Mobilfunks und die Aufklärung durch die Industrie
Wolfram König (Grüne) ist seit 1999 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Vor seiner Ernennung zum Behördenchef durch Bundesumweltminister Jürgen Trittin war König von 1994 bis 1998 Staatssekretär im grün-geführten Umweltministerium Sachsen-Anhalts und zuletzt Professor an der Universität Kassel.
Herr König, lassen Sie ihr Handy beim Autofahren eingeschaltet? Wenn möglich, schalte ich es ab. Zum Glück hat mein Dienstwagen eine Außenantenne. Die Karosserie eines Autos wirkt nämlich wie eine Barriere für Funkverbindungen. Damit sie überwunden wird, steigern Handys automatisch ihre Sendeleistung. Gerade dieser erhöhten Strahlenbelastung sollte man sich möglichst nicht aussetzen. Haben Sie Angst, Mobilfunkstrahlung könnte Krebs auslösen? Nein. Wenn ich aber längere Zeit in einem Auto ohne Außenantenne telefoniere, fühle ich mich unwohl. Es ist also keine Panikmache, wenn Bürgerinitiativen vor möglichen gesundheitlichen Schäden durch Handystrahlung warnen? Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass mobil telefonieren Gesundheitsgefahren in sich birgt. Die gültigen Grenzwerte sind ausreichend, um nachgewiesene Gefahren zu vermeiden. Es ist dennoch richtig, sich über Risiken möglichst frühzeitig Gedanken zu machen. Schließlich reagieren manche Menschen auf Strahlungsquellen sehr empfindlich. Zudem haben wir immer noch viel Unsicherheit in der wissenschaftlichen Bewertung, wenn es um mögliche gesundheitliche Gefahren von hoch frequenter elektromagnetischer Strahlung geht. Welche Anhaltspunkte gibt es denn dafür, dass Handy-Strahlung gefährlich sein könnte? Es gibt thermische Wirkungen, die belegt und bekannt sind. Und es gibt weitere biologische Effekte. Zum Beispiel wurden veränderte Hirnströme beobachtet. Auch eine gestiegene Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke führen einzelne Forscher auf Handys zurück. Können solche Effekte zu Augen-, Lymphdrüsen- oder Blutkrebs und anderen Krankheiten führen, wie Kritiker befürchten? Solche Fragen müssen dringend beantwortet werden. Wir haben im Juni ein erweitertes Forschungsprogramm unter anderem zu Wirkungsmechanismen und zur Messung hoch frequenter Strahlung gestartet, an dem Wissenschaft, Umweltverbände sowie die Vertreter von Ländern und Industrie gemeinsam mitwirken sollen. Wir sollten aber aus Gründen der Vorsorge schon jetzt damit anfangen, alle vermeidbaren Strahlenbelastungen auszuschließen. Schließlich möchte ich verhindern, dass uns in zehn Jahren vorgeworfen wird, wir hätten trotz Hinweisen auf mögliche Risiken nur nach den ökonomischen Interessen der Mobilfunkindustrie entschieden. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie denn vorsorgen? Durch die Festlegung bestimmter technischer Standards sowie einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung. Es wird ja heute meist gegen neue Mobilfunksender protestiert. Dabei trägt zur Strahlenexposition entscheidend das Handy selbst bei. Das sendet zwar mit geringerer Leistung, aber direkt am Ohr. Masten strahlen aber dauernd! Deshalb muss es zu mehr Information vor dem Aufstellen von Mobilfunksendern kommen. Die Bevölkerung ist sensibler geworden. Die rund 40 000 Sendestationen, die für die neuen UMTS-Mobilfunknetze hinzukommen, werden nicht mehr widerspruchslos hingenommen. Die Menschen wollen vorher wissen, welche Risiken damit verbunden sein können. Was schlagen Sie vor? Es geht vor allem darum, Transparenz herzustellen. Dazu gehört, dass jedes Handy einen Hinweis zur Strahlenbelastung erhält. Reicht es, diesen Hinweis auf die Verpackung zu drucken? Mir erscheint es sinnvoller, die Kennzeichnung auch auf den Geräten selber anzugeben. In Sachen Sendeanlagen haben die Netzbetreiber zu spät erkannt, welche Diskussion durch die Installation vieler Masten losgetreten wurde. Die Industrie hätte viel früher - so wie es jetzt endlich vereinbart wurde - die Kommunen in die Standort-Festlegung einbinden müssen. Das klingt nach institutionalisierten Genehmigungsverfahren wie beim Atomkraftwerksbau . Nein. Man muss so etwas nicht gesetzlich regeln. Es können auch freiwillige Verfahren sein, die allerdings bei Nichtachtung vorher festgelegter Standards zu Konsequenzen für die Mobilfunkfirmen führen müssen. Auf jeden Fall muss Transparenz für die Menschen geschaffen werden. Das ist versäumt worden und führt nun dazu, dass die Konzerne mit einem riesigen Aufwand entstandenen Ängsten begegnen müssen. Wenn jetzt neben Ihrem Haus ein Mobilfunksender errichtet werden soll: Was würden Sie tun? Wie jede Privatperson würde ich alles daran setzen, Informationen über die Sendeleistung vom Betreiber der Anlage zu erhalten. Danach würde ich mir meine Meinung bilden. Dafür müssen vereinfachte Informationszugänge geschaffen werden. Die beste Vorsorge ist immer noch der Widerspruch gegen eine solche Anlage . Viele Betroffene gehen gegen diese Anlagen vor. Deswegen ist es ja auch für die Netzbetreiber so wichtig, mit den Kommunen vorab über den besten Standort zu diskutieren. Standortentscheidungen dürfen sich künftig nicht mehr allein an den ökonomischen Interessen der Industrie ausrichten. Zudem halte ich es unbedingt für erforderlich, dass bestimmte Standorte vermieden werden. Welche? Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen. Sind denn Kinder besonders gefährdet? Kinder befinden sich noch in der Wachstumsphase und reagieren deshalb gesundheitlich empfindlicher. Wir haben hier eine besondere Verpflichtung zur Vorsorge. Ich halte es deshalb auch für dringend erforderlich, dass die Mobilfunknetzbetreiber ihre Marketingstrategien überprüfen, mit denen sie gerade Kinder als Kunden gewinnen wollen. Ich glaube, die Unternehmen könnten dauerhaft mehr Kunden binden, wenn sie etwa die Empfehlung aussprächen, dass Kinder unter 16 Jahren möglichst wenig mit Handys telefonieren sollten. Solchen Empfehlungen wird die Industrie kaum folgen! Die Glaubwürdigkeit der Mobilfunkindustrie wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und die Kritiker stärker einzubinden. Dazu ist es wichtig, dass die Industrie Mittel für unabhängige Forschung bereitstellt und die Information über potenzielle Risiken unabhängigen Stellen überträgt. Moralische Appelle sind ja immer schön anzuhören. Aber welche Druckmittel haben Sie? Druckmittel muss die Politik bereitstellen. Die Bundesregierung diskutiert ja bereits über eine Novellierung der Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Im Übrigen werden die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen ständig mit diesen Problemen konfrontiert. Ihr Amt ist dem Bundesumweltministerium unterstellt. Hat Minister Jürgen Trittin nicht schon einen Anruf von seinem Kabinettskollegen Hans Eichel erhalten? Schließlich hat der Bundesfinanzminister 100 Milliarden Mark für die UMTS-Mobilfunk-Lizenzen kassiert. Dass die Netzbetreiber nun neue Auflagen akzeptieren, ist da kaum vorstellbar! Mit dem Verkauf der Lizenzen sind die Netzbetreiber nicht von ihrer Verpflichtung entbunden, eine risikoarme Technologie zu verwirklichen. Welche Schutzmaßnahmen empfehlen Sie Handynutzern? Generell Telefonate mit dem Handy möglichst kurz halten. Autofahrern würde ich dringend raten, in Wagen ohne Außenantenne ganz aufs Telefonieren zu verzichten. Zudem sollten Eltern ihre Kinder möglichst von dieser Technologie fern halten. Nichtraucher werden immer vor den Gefahren des Passivrauchens gewarnt. Gibt es das bei Handys auch? Sollten etwa Restaurants Handy-freie Zonen einrichten? Allein aus Gründen der Lebensqualität und des Genusses würde ich das dringend empfehlen. Das Gespräch führten Hendrik Munsberg und Thomas H. Wendel
Freiwillige Vereinbarung: Kommunen & MobilfunkbetreiberHier der Wortlaut der freiwilligen Vereinbarung:
Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze Präambel
zwischen
Deutscher Städtetag Deutscher Landkreistag Deutscher Städte- und Gemeindebund
- im folgenden "kommunale Spitzenverbände" genannt -
und DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
Group 3G
Mannesmann Mobilfunk GmbH
MobilCom Multimedia GmbH
VIAG Interkom GmbH & Co
- im folgenden "Mobilfunknetzbetreiber" genannt -
Der Mobilfunk hat in den vergangenen Jahren in Deutschland ein rasantes Wachstum erfahren. Er hat sich zu einem der wichtigsten Teilbereiche der Informations- und Kommunikationstechnologien entwickelt. Die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber sind sich einig in der Auffassung, dass eine leistungsfähige Mobilfunk-Netzinfrastruktur ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Städten, Kreisen und Gemeinden ist. Sie wollen gemeinsam dazu beitragen, einen gesundheitsverträglichen, wettbewerbsgerechten und raschen Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland und insbesondere den Aufbau der UMTS Technik möglichst flächendeckend voranzutreiben. Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände halten es für erforderlich die Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder zu intensivieren, um die Grenzwerte fortlaufend zu prüfen und damit auch zukünftig den Gesundheitsschutz im Sinne der Vorsorge sicherzustellen. Bei der zukünftigen Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen werden von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern einvernehmliche Lösungen angestrebt; dabei sind die kommunalen Belange ebenso zu berücksichtigen, wie den Belangen der Mobilfunknetzbetreiber Rechnung zu tragen ist. Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände wollen der in Teilen der Bevölkerung entstandenen Besorgnis um mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit sowie ortsbildgestaltende Belange Rechnung tragen. Durch eine umfassende Information der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie durch eine enge Kooperation und offene Kommunikation mit der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft sollen die örtlichen Belange Berücksichtigung finden, um einen möglichst konfliktfreien Infrastrukturausbau zu ermöglichen. Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände wollen mit dem Abschluß dieser Vereinbarung einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen, der eine Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Netzinfrastruktur sicherstellt und damit zugleich eine Verbesserung der Akzeptanz durch die Kommunen und ihrer Bevölkerung erreicht. Hierzu werden folgende Regelungen vereinbart: 1 Informationen über die bestehenden und zukünftigen Mobilfunknetze
1.1 Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände sehen die Bereitstellung der aktuellen Standortdaten über die ortsfesten Sendeanlagen im Bereich der jeweiligen Kommune unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften als wichtige Information für die Kommunen an. Da diese Daten vollständig und aktuell bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorhanden sind, setzen sich beide Seiten für eine Lösung in Zusammenarbeit mit der RegTP und unter Rückgriff auf die RegTP-Daten ein. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichten sich die Mobilfunknetzbetreiber in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden eine RegTP-unabhängige Lösung bereitzustellen.
1.2 Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände stimmen darin überein, dass ein regelmäßiger Austausch über den Ausbau- und Planungsstand der Netzinfrastruktur auf regionaler Ebene als Maßnahme zur frühzeitigen Einbeziehung der Kommunen notwendig ist. Jeder Mobilfunknetzbetreiber wird deshalb den Kommunen regelmäßige und am Informationsbedarf orientierte Gespräche zum aktuellen Ausbau- und Planungsstand anbieten. In Absprache können diese Gespräche, z. B. auf regionaler Ebene in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften erfolgen.
1.3 Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände befürworten einen direkten und schnellen Informationsaustausch auf der Fachebene. Jeder Mobilfunknetzbetreiber benennt hierfür gegenüber den Kommunen einen zuständigen Ansprechpartner, der für Fragen zur Mobilfunktechnik und für konkrete Fragen zu Standorten des Mobilfunknetzbetreibers im Bereich der Kommune zur Verfügung steht. Ansprechpartner auf Seiten der Kommune ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte, soweit nicht eine bestimmte Dienststelle benannt wird.
2 Vorgehensweise beim Bau neuer Sendeanlagen
2.1 Die Mobilfunknetzbetreiber bieten den Kommunen an, sie über ihre Pläne für den Bau neuer Senderanlagen zu informieren. Der Zeitpunkt für diese Information ist so zu wählen, dass der Kommune ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme verbleibt und die endgültige Standortentscheidung noch offen ist.
2.2 Die Kommune kann ihrerseits Standortvorschläge für neue Sendeanlagen unterbreiten; die Mobilfunknetzbetreiber sagen zu, diese Vorschläge bzw. Hinweise der Kommune zu Standorten vorrangig und ergebnisoffen zu prüfen. Stellen die Betreiber die funktechnische Eignung und wirtschaftliche Realisierbarkeit dieser Standorte fest, sagen die Betreiber zu, diese vorrangig zu verwirklichen. Wenn die Standortvorstellungen der Kommune aus funktechnischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren sind, ist das der Kommune zu begründen und bei Vorliegen entsprechender Möglichkeiten ein weiterer konkreter Einigungsversuch zu unternehmen. Beide Seiten gehen davon aus, daß das gesamte Abstimmungsverfahren für einen konkreten Standort innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen wird.
2.3 Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände streben an, daß die Standortentscheidungen einvernehmlich erfolgen und daß auch bei umstrittenen Standorten die Belange und Interessen beider Seiten möglichst weitgehend berücksichtigt werden.
2.4 Die Mobilfunknetzbetreiber werden die Kommunen vor Inbetriebnahme über den bevorstehenden Sendebeginn informieren. Diese Information erfolgt zusätzlich zur Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde gemäß 26. BImSchV.
2.5 Die Mobilfunknetzbetreiber streben aufgrund der großen Anzahl von Antennenstandorten - zur Wahrung städtebaulicher Belange - die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen und zukünftigen Antennenstandorte an.
3 Allgemeine Maßnahmen
3.1 Die Mobilfunknetzbetreiber bieten an, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Länderebene übergreifende Informationsveranstaltungen zu Fragen des Mobilfunks in den einzelnen Bundesländern durchzuführen.
3.2 Die Mobilfunknetzbetreiber werden gemeinsam mit dem Informationszentrum Mobilfunk (IZM) geeignete Informationsmaterialien zu den Aspekten der mobilen Kommunikation zur Verfügung stellen. Dabei soll in Zusammenarbeit zwischen dem IZM und den kommunalen Spitzenverbänden Material entwickelt werden, das besonders auf den Informationsbedarf der Kommunen zugeschnitten ist.
3.3 Entsprechend ihrer Möglichkeiten nutzen die kommunalen Spitzenverbände ihre verbandsinternen Kommunikationsmöglichkeiten, um eine verbesserte Information der Kommunen über alle in Zusammenhang mit der Mobilfunkentwicklung relevanten Fragestellungen zu erreichen.
3.4 In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung der Mobilfunkinfrastruktur - auch für die Kommunen - erscheint die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften zur Installation neuer Sendeanlagen folgerichtig. Die Spitzenverbände empfehlen daher die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften auf Grundlage von mit ihnen abgestimmten Rahmenverträgen zu prüfen. Die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber schließen diese Vereinbarung in dem Bewußtsein, dass ein partnerschaftliches Zusammenwirken und eine Konfliktminimierung beim Ausbau der Mobilfunknetze für alle Beteiligten vorteilhaft ist. Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände sprechen sich dafür aus, dass zur Berücksichtigung der regionalen und jeweils landesspezifischen Gegebenheiten ggfs. ergänzende Vereinbarungen zum gemeinsamen Vorgehen auf Landesebene entwickelt werden. Die Beteiligten gehen davon aus, daß Informations- und Beteiligungsmaßnahmen seitens der Betreiber ab dem 4. Quartal 2001 umgesetzt werdenDie Hauptproblematik dieser Vereinbarung ist:
1. Die Leute sollen beruhigt werden, da man ja etwas gemacht hat.
2. Der "Schwarze Peter" wird direkt den Kommunen zugeschoben: Schließlich haben sie ja dann den Standort ausgewählt ...
Interessantes Umfrageergebnis !!!Ein höchst denkwürdiges Umfrageergebnis wurde am 6. Juli 2001 bekannt:
Viel mehr Menschen (als bisher weitläufig angenommen) befürchten die schädliche Wirkung der Strahlen !Eine aktuelle Ears-and-Eyes-Befragung zeigt, dass das Thema vielen Menschen Sorgen bereitet. Über die Hälfte (58 Prozent) der insgesamt 643 Internet-User zwischen 14 und 49 Jahren glaubt, dass Handy-Strahlung krank macht. Bei Frauen sind die Bedenken mit 60 Prozent noch weiter verbreitet als bei Männern mit 56 Prozent.
Trotzdem sind 86 Prozent der Handy-Skeptiker Besitzer von mobilen Telefonen ...Wie versuchen sich die besorgten Mobiltelefonierer vor den Strahlen zu "schützen" ? Von denen, die eine Gesundheitsgefahr befürchten, nutzen viele (30 Prozent) das Handy deshalb seltener. Ebenfalls knapp ein Drittel trägt das mobile Telefon selten oder nie am Körper. 24 Prozent schalten das Gerät nur ein, wenn sie es brauchen. Häufiger über die Freisprechanlage telefoniert ein Zehntel. Mal mit dem rechten, mal mit dem linken Ohr telefonieren weitere 10 Prozent. 8 Prozent haben sich ein strahlungsarmes Handy gekauft, 5 Prozent telefonieren mehr über das Headset und 3 Prozent ausschließlich mit Schutzhülle. Nur 1 Prozent hat sein Handy deswegen abgeschafft.
Gut ein Fünftel der Handy-Skeptiker besitzt zwar ein Handy, macht aber nichts um sich zu schützen. Vor allem die jüngeren Altersgruppen bleiben untätig: Während es bei den 30- bis 49-Jährigen nur 14 Prozent sind, sagen bei den 14- bis 29-Jährigen 25 Prozent, dass sie keine Schutzmaßnahmen ergreifen.
Vorbildlich: österreichische Gemeinde Hausmannstätten
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Eine österreichische Gemeinde schreibt an ihre Bürger:
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Amtliche Mitteilung/An einen Haushalt
Marktgemeinde Hausmannstätten
Grazer Str. 2, 8071 HausmannstättenHausmannstätten, 6. Juni 2001
GSM-SENDER – WIE VIELE NOCH?
Sehr geehrte Gemeindebewohner!
Liebe Grundstücks- und Liegenschaftsbesitzer!In Österreich gibt es bereits 5,6 Millionen Handys, heuer sollen weitere 600.000 dazukommen. Fast jeder hat also ein Handy, aber immer mehr sind beunruhigt über einen Sender in Ihrer Nähe. Die weitere Einführung mobiler Dienste mit UMTS-Technik erfordert die Errichtung weiterer Sender. Standorte für 100.000 UMTS-Antennenanlagen werden vor allem in den Ballungszentren gebraucht.
Obwohl Mobilfunk seine positiven Seiten hat, sollte das mögliche Gesundheitsrisiko von Handys und Sendeanlagen nicht vergessen werden.
Die Gemeinden haben von vorn herein wenig Rechte und kaum Möglichkeiten, die Aufstellung solcher Sendemasten zu beeinflussen.
Wir möchten Sie daher, als Grund- und Liegenschaftsbesitzer darauf aufmerksam machen, verlockende Angebote von Betreiberfirmen gut zu überdenken und einige Punkte zu berücksichtigen.
- Die Versorgung in unserem Gebiet ist gut, brauchen wir überhaupt weitere Anlagen?
- Unser Gemeindegebiet ist flächenmäßig sehr klein, wo immer Sendeanlagen montiert werden, sind Siedlungsgebiete betroffen.
- Angrenzende Grundstücke, aber auch ihre eigene Liegenschaft können an Wert verlieren.
- In welchem Verhältnis stehen die Mieteinnahmen zu den möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden?Sehr geehrte Gemeindebewohner, der Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens in unserer Gemeinde sollte das Anliegen aller sein. Ich bitte Sie daher, auch diesen Aspekt bei der Prüfung eventueller Mietangebote für die Aufstellung von Sendeanlagen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
für den Gemeinderat
Günther Köck, Bürgermeister
Solche Aktionen machen immer wieder Hoffnung, dass es auch Politiker gibt, die verantwortungsbewusst reagieren und sich nicht hilflos hinter Aussagen verstecken, die von finanzstarken Industriezweigen bereitgestellt werden. Klassifizierung von ForschungsergebnissenDas ECOLOG-Institut bewertete die Aussagekraft vieler wissenschaftlicher Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsschädlichkeit des digitalen Mobilfunks
Hier kann man die Datei herunterladen: ECOLOG-Klassifizierung
(im RTF-Format - dadurch virenfrei und für nahezu jedes Textverarbeitungsprogramm geeignet)
Prof. Volger beschreibt akuten HandlungsbedarfProf.Dr.-Ing. Alexander Volgerbeschäftigt sich schon längermit den Risiken des digitalen Mobilfunks. Er veröffentlichte nun eine Abhandlung "Gesetzgeberischer Handlungsbedarf":
Hier kann man die Datei herunterladen: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf von A. Volger
(im RTF-Format - dadurch virenfrei und für nahezu jedes Textverarbeitungsprogramm geeignet)
Mobilfunk-Sachverständiger gewinnt gegen Mobilfunk-Unternehmen
vor dem Obersten Gerichtshof der Republik ÖsterreichDer Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat Ende April diesen Jahres auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten des Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen Max.Mobil entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Rechtsanwalt Mag. Klaus Perktold in Innsbruck)
Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: "Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Gehirntumor, Krebs und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hat die von ihm behaupteten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunk-Sendeanlagen durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt.
Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte mit Gutachten für Bürgerinitiativen und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz erreicht, dass geplante Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten nicht gebaut wurden bzw. wieder abgebaut werden mussten. So dass lt. der Klage von Max.Mobil (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom) "der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß zurückbleibt".
Mit Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung will das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil Rose bei Gericht solche kritischen Behauptungen zur Gesund-heitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. Im Provisiorialverfahren haben die beiden Vorinstanzen bereits beschlussmässig ausgesprochen, dass es Max.Mobil nicht gelungen ist, die Unwahrheit von Roses Behauptungen zu bescheinigen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.
Rose sieht sich durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und die zunehmende Verhandlungsbereitschaft der Mobilfunkbetreiber in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der aktuelle Stand der Forschung eine gute Grundlage für die Forderung bietet, bereits betriebene oder geplante Mobilfunk-Sendeanlagen trotz Einhaltung der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern aus Wohngebieten zu verlegen, wenn alternative Standorte vorhanden sind.
Rose: "Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beein-flusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen. Mit der Standortbescheinigung über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist die Nachweispflicht der Mobilfunkbetreiber über die Unschädlich-keit ihrer Sendeanlagen nicht zu erbringen! Forschungsergebnisse und Gesundheitsschäden beweisen das Gegenteil!“
28. Mai 2001 / Wulf-Dietrich Rose
Zu viel Mobilität gleichzeitig ist ungesund"Wer im Auto sein Mobiltelefon benutzt, lebt gefährlicher, als bisher angenommen, sagen kanadische Experten:
Handy weg im Auto ! Das ist die eindeutige Botschaft, die kanadische Forscher jetzt im Journal ihrer nationalen Medizinischen Vereinigung publizieren. Schon vor vier Jahren hatten Donald Redelmeier und Robert Tibshirani von der University of Toronto eine Studie veröffentlicht, die ein vierfaches Unfallrisiko für Handy-Nutzer im Auto nachwies. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Crash mit Mobiltelefon ungefähr ebenso hoch wie bei Volltrunkenheit.Allerdings stand da auch zu lesen, dass auch Freisprechanlagen, Radios und Gespräche mit Beifahrern das Unfallrisiko erhöhen, und dass ein Telefon im Auto auch Leben retten kann, wenn es für Notrufe bei Unfällen genutzt wird. Damit lieferten die Forscher ungewollt Pro-Handy-Argumente. Was eigentlich als Warnung hätte dienen sollen, wurde zur meist zitierten Studie für Befürworter der Nutzung von Mobiltelefonen im Auto.
Jetzt wollen die Forscher etwas richtig stellen: 'Mobil telefonieren im Auto ist deutlich riskanter als Radio zu hören oder sich mit einem Beifahrer zu unterhalten', schreiben sie. Ihre Studie von 1997 habe die Gefahren wahrscheinlich sogar unterschätzt. Ein generelles Verbot von Handys im Auto sei deshalb sinnvoll und gerechtfertigt."
(aus dem Internet)
Bundesamt für Strahlenschutz reagiert endlich auf den Druck aus der Bevölkerung !!!?In der Fernsehsendung "Plusminus" (ARD) am 08.05.01 äußerte sich Dr. Olaf Schulz vom BfS folgendermaßen:
"... das heißt, dass zur Zeit mit den Grenzwerten nur die wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen ausgeschlossen werden und dass halt die Verdachtsmomente, die man hat, nicht berücksichtigt werden. Diese Verdachtsmomente geben aber unseres Erachtens nach Anlass zu Vorsorge - also zu Maßnahmen, die verhindern, dass die Exposition höher ist als unbedingt notwendig."
Es wird also endlich auch von dort zugegeben, dass die Grenzwerte verbesserungswürdig sind !
Allerdings sollte man sich davon nicht zuviel versprechen: Schließlich könnte man unsere Grenzwerte problemlos z.B. um den Faktor 100 verringern, ohne dass die Mobilfunkbetreiber zu besonderen Maßnahmen greifen müssten und sich bzgl. unserer Gesundheitsbelastungen eine echte Verbesserung ergeben würde ...
Nicht vergessen: Für einen sicheren Gesundheitsschutz gibt es keine Grenzwerte, die niedrig genug wären !!!
Die große Mehrheit der Bundesbürger ist dafür, die Benutzung von Handys an bestimmten Orten zu untersagen.
Das ergab eine repäsentative Umfrage, die das Magazin "Geo Wissen" veröffentlicht hat.
Demnach sind
85 Prozent der Befragten für ein Handy-Verbot in den Kirchen,
83 Prozent der Befragten für ein Handy-Verbot in Kinos und Theatern,
75 Prozent der Befragten für ein Handy-Verbot in Schulen,
59 Prozent der Befragten für ein Handy-Verbot in Restaurants,
39 Prozent der Befragten für ein generelles Handy-Verbot im Auto.(aus: Newsletter www.billiger-telefonieren.de, 21.03.01)
zurück zur Übersicht "Info aktuell"Vorbildlich: Gemeinde Stadtbergen (bei Augsburg)
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Mit Begeisterung nehmen wir dieses vorbildliche Verhalten von Volksvertretern auf Gemeindeebene zur Kenntnis:
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Entwurf einer Erklärung zur Mobilfunkproblematik der Gemeinde Stadtbergen und darüber hinaus
1. Die Gemeinde stellt auf ihren eigenen Grundstücken keine Standorte für Mobilfunkantennen zur Verfügung, solange die gesundheitlichen Risiken der Anlagen nicht geklärt sind. 2. Analog appelliert die Gemeinde an die Stadtberger Grundstücksbesitzer, im Interesse des Gemeinwohls Zurückhaltung zu üben bei der Vermietung von Standorten, solange Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen bestehen. Solche Bedenken bestehen derzeit grundsätzlich bei der Installierung von Antennen auf Wohnhäusern. 3. Eine Installierung von Anlagen in reinen und auch allgemeinen Wohngebieten kommt für die Gemeinde nicht in Frage, auch nicht ausnahmsweise. 4. Mischgebiete, die überwiegend Wohnstrukturen aufweisen, sind, wenn rechtlich möglich, wie die genannten Wohngebiete zu behandeln. Im unbeplanten Innenbereich gelten die gleichen Kriterien. 5. Die Gemeinde unterstützt Initiativen, die auch für Anlagen unter 10 Metern Höhe ein Informations-, Anhörungs- und Zustimmungsrecht der Kommunen verlangen. Die jetzige Praxis, solche Anlagen quasi in Nacht- und Nebelaktionen aufzustellen, hält sie für gänzlich unerträglich. 6. Die Gemeinde unterstützt alle Initiativen, die nachdrücklich eine Senkung der Grenzwerte der Mobilfunkanlagen fordern. Örtlich und regional sind Mobilfunkkataster zu erstellen, die die Strahlungen der vorhandenen Einrichtungen transparent machen. Die Bürgerschaft hat ein Recht auf Klarheit und Wahrheit über diese Daten und Fakten. Die Überschreitung von Grenzwerten oder gar eine Installierung von Anlagen unter falschen Voraussetzungen muss den sofortigen Widerruf von Genehmigungen zur Folge haben. 7. Die Arbeit der Regulierungsbehörde darf nicht im Verborgenen vonstatten gehen, sondern muss durchschaubar werden. 8. Der Bund wird aufgefordert, aus den 100 Milliarden Erlös für die UMTS-Lizenzen zusätzliche Mittel für die Erforschung der Auswirkungen der Strahlung bereit zu stellen, desgleichen Mittel zur nachhaltigen Senkung der Grenzwerte. Dr. Ludwig Fink
1. Bürgermeister
Diese tolle Erklärung wurde bei der Podiumsdiskussion der Gemeinde Stadtbergen am 25.04.01 vom 1. Bürgermeister persönlich verlesen.
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Wir hoffen, dass sich hierbei noch möglichst viele Gemeinden und Städte in gleicher oder ähnlicher Weise anschließen.
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Vor allem von der Stadt Augsburg erwarten wir eine entsprechende Signalwirkung in die richtige Richtung !
Bei einer öffentlichen Bauauschusssitzung vor wenigen Wochen wurde nämlich deutlich, dass die meisten Stadträte die Verantwortung gerne nach Berlin abschieben würden.
Dies ist aber mit Sicherheit der falsche Weg !
Der (immer schwächer wirkende) Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat um sich einen Beraterstab mit Leuten, die ja eben diese unerträglichen heutigen Grenzwerte zu verantworten haben !!! Von "oben" wird sich da wohl kaum selbständig etwas tun. Nicht viel mehr ist von der bayerischen (durch High-Tech-Phantasien verblendeten) Staatsregierung zu erwarten, die ja zu einem großen Teil an VIAG Interkom beteiligt ist ...
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Also muss endlich von "ganz unten" begonnen werden ... Vorbildlich: Stadt Regensburg
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Laut SZ (Süddeutsche Zeitung) vom 25.04.01 genehmigt Regensburg ab sofort keine Mobilfunkanlagen mehr auf städtischen Gebäuden.
OB Hans Schaidinger (CSU) sagte, er reagiere mit der Verfügung auf das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Menschen.
Er wolle nicht erst auf gesetzliche Änderungen oder Empfehlungsrichtlinien aus Berlin warten.Resolution aus Zusmarshausen und Umgebung (Lkr. Augsburg)
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Ein Arzt und drei Gemeinderätinnen haben bereits im April eine Resoluition verfasst, die bei der Bundesregierung, der bayerischen Staatsregierung, den zugehörigen Umweltministerien, dem Augsburger Kreistag und Kommunen eingereicht wurde bzw. wird.Hier der Text im Wortlaut:
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Resolution
1. Mobilfunkstandorte müssen sofort einer Genehmigung unterzogen werden Die Bayerische Bauordnung ist dahingehend zu ändern, dass die Aufstellung von Mobilfunkmasten genehmigungspflichtig wird. Eine Bürgerbeteiligung ist vorzusehen. 2. Die aktuellen Grenzwerte sind mindestens auf einen Minimalwert unter Beachtung der jüngsten Untersuchungsergebnisse (vgl. L. von Klitzing, Universität Lübeck) zu reduzieren. Es gibt keinen grenzwert für biologische Effekte im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. 3. Bereits bestehende Senderstandorte sollen in eine Karte des Gemeindebereichs mit Angabe der Frequenzbereiche und der Hauptstrahlrichtung eingetragen werden (Mobilfunkkataster). 4. Mobilfunksender in der Nähe von Kiundergärten, Schulen und in der Nähe von Wohngebieten sind abzuschalten. Dr.med. Werner Burgmayer
Birgit Gärtner, Gemeinderätin
Uschi Pentz, Kreis- und Gemeinderätin
Erna Stegherr-Haußmann, GemeinderätinMusterbrief eines Bundestagsabgeordneten
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Der Bundestagsabgeordnete Albert Schmid, Bündnis 90/Die Grünen, hat einen Musterbrief verfasst, der als Vorlage für Schreiben an Oberbürgermeister, Landräte, etc. verwendet werden könnte. Selbstverständlich kann er auch an individuelle Anforderungen angepast werden.
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Sie können den Brief (im virensicheren RTF-Format, das praktisch mit jedem Textverarbeitungsprogramm gelesen werden kann) hier downloaden.
xxMindelheim: Dr. Lebrecht von Klitzing - live
Endlich ! Elternbeirat einer Schule veranstaltet Informationsveranstaltung
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Lange hat es gedauert !
Seit langem wird von unserer Seite versucht, das Thema auch in die Schulen zu bringen, wo derzeit die wohl wichtigsten Kunden unserer Mobilfunkbetreiber sitzen: Die Schüler.
Mit aggressiver Werbung versucht die Mobilfunkindustrie schon seit geraumer Zeit, Kinder und Jugendliche davon zu überzeugen, dass man unbedingt ein Handy brauche, um "in" zu sein. Leider mit Erfolg: Telefonrechnungen von einigen hundert Mark pro Monat bei jungen Leuten sind heute keine Seltenheit mehr. Die meisten Eltern kapitulieren und wollen nicht, dass ihre Kinder möglicherweise von Gleichaltrigen ausgegrenzt werden, wenn sie kein Mobiltelefon haben. Leider ist ihnen dabei nicht bewusst, auf welch gefährliches Spiel sie sich und ihren Nachwuchs da einlassen ...
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Schon viele besorgte Eltern haben sich an Schulleitungen und Elternbeiräte gewandt - meist mit wenig Erfolg:
Vielerorts sind Elternbeiräte offenbar nicht imstande, den Ernst der Lage zu erkennen und stehlen sich mit Passivität aus der Verantwortung.
Noch schlimmer: An zahlreichen Schulen entsteht der Eindruck, dass von Seiten der Schulleitung entweder massiv Druck auf Elternbeiräte ausgeübt wird, das Thema unter den Tisch zu kehren oder auch andererseits absolut keine Unterstützung bei der gewünschten Aufklärung anderer Eltern bzw. der Schüler(innen) erfolgt.
(Es drängt sich die Vermutung auf, dass hier den Schulen "von noch weiter oben" eine Art "Maulkorb" verhängt wurde, weil das Thema inzwischen offenbar "politisch sehr brisant" ist ...)
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Endlich ist es nun aber dem Elternbeirat der Hauptschule Mindelheim gelungen, mit Unterstützung des Landrats das Thema auch in die Schule zu bringen ! Es wurde für den 22.05.01 eine Informationsveranstaltung organisiert, zu der neben vielen Eltern und anderen Bürgern auch die Schulleiter und zahlreiche Lehrkräfte ortsansäßiger Schulen erschienen. (Auch Presse und TV waren gut vertreten.)
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Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker an der Uni Lübeck, der in jahrelangen Studien bereits gezeigt hat, welch erschreckende Gesundheitsschädigungen durch den digitalen Mobilfunk zu erwarten sind, referierte souverän und beeindruckend.
Nach vielen physikalischen Grundlagen zu Beginn seines Vortrags, erläuterte er seine Studien und zahlreiche Beobachtungen aus der Erfahrungsmedizin. Es dürfte eigentlich jedem im Saal klar geworden sein, was uns bei einem weiteren Ausbau der Mobilfunknetze (und bei Benutzung eines DECT-Telefons !) bevorsteht ...
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Zum Ende des Vortrags machte er auf eine Zuschauerfrage hin deutlich, dass jeder sich gut überlegen sollte, ob er alles braucht, was technisch machbar ist bzw. von der Industrie auf den Markt gebracht wird.
Zitat:
"Die Leute meinen immer, sie müssten alles haben, was neu und modern ist. Wenn es seit 20 Jahren nur schnurlose Telefone gäbe und es würde jemand ein Telefon mit Schnur erfinden, würde jeder sofort ein Schnurtelefon haben wollen ..."
x T-Mobil (Telekom, D1) will nur sparen - auf Kosten unserer Gesundheit !
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T-Mobil ist auf der Suche nach einem Senderstandort in Kettershausen (zwischen Krumbach und Illertissen), doch hat die Gemeinde mittlerweile zwei Alternativstandorte im Außenbereich im Flächennutzungsplan ausgeworfen, wobei T-Mobil bei einem davon jammert, dass ein Masten aufgestellt werden müsste, der etwa DM 100.000 kosten würde, Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Gelände wäre ungefähr 1 km außerhalb der Besiedlung und eine flächendeckende Handy-Versorgung im gewünschten Bereich wäre garantiert gegeben !)Der zweite - von der Gemeinde vorgeschlagene - Standort gefällt T-Mobil überhaupt nicht. (Begründung unklar)
Ein Landwirt hat nun kurz vor Vertragsschluss (nach der 4. Vertragsvorlage) endgültig auf Betreiben verschiedener Gemeinderäte doch wieder einen Rückzug gemacht. Nun hat auch die Gemeinde in einem Rundschreiben gebeten, bei Kontaktaufnahme und Vertragsangebot durch einen Betreiber, bei dieser (Gemeinde) Rücksprache zu halten, nachdem der gesundheitliche Aspekt "doch noch nicht geklärt sei". "Man wolle lieber jetzt handeln als dann wenn es zu spät ist", so die Worte im Rundschreiben..
Immerhin ist es erfreulich, dass die Gemeinde (bzw. deren Vertreter) sich vorbildlich verhält.
Hoffen wir, dass es T-Mobil doch noch Wert ist, lächerliche 100 TDM für die Gesundheitsvorsorge eines ganzen Ortes auszugeben ...
Bobinger D1-Sendeanlage illegal ?Baubiologe deckt auf
In der Sudetenstr. 4 in Bobingen bei Augsburg wurde eine Sendeanlage etwa seit April 2000 ein Jahr lang mit einer fehlenden (bzw. falschen) Standortbescheinigung betrieben.
Es gab eine Bescheinigung, allerdings für ein Gebäude in der Sudetenstr. 20, wo aber niemals eine Sendeanlage vorgesehen war ...
Erst nachdem ein aufmerksamer Baubiologe ein Jahr später die RegTP informierte, korrigierte diese die Daten der Standortbescheinigung Anfang Mai 2001.
Man kann also davon ausgehen, dass aufgrund einer Schlamperei die Anlage zumindest für ca. ein Jahr illegal betrieben wurde !!!
Auch CSU will endlich mehr Strahlenschutz !
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Sogar Bayerns Umweltminister Schnappauf, der noch vor kurzem behauptete, Mobilfunk sei völlig harmlos, und die CSU-Landtagsfraktion Bayerns fordern laut AUGSBURGER ALLGEMEINE vom 06.04.01 einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung.Der Abgeordnete Jakob Kreidl (CSU) hatte bereits am Vorabend in der BR-Fernsehsendung "quer" eine bessere Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung gefordert.
Der Umweltminister sagte besorgten Bürgern, die ihm Unterschriftenlisten gegen Mobilfunksender überreicht hatten, so lange die Unbedenklichkeit der Strahlen von Mobilfunksendern nicht erwiesen sei, müssten Vorsicht und Vorsorge besonders wichtig genommen werden. Als Ziel nannte er, Standorte mit den geringsten Umweltauswirkungen festzulegen und dabei vor allem auf die Nähe zu Kindergärten und Krankenhäusern zu verzichten. Bürger und Gemeinden/Städte sollten bei der Auswahl der Standorte eingebunden werden.
Lieber lästige Kabel als lästige Krankheiten ...
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