Augsburg aktuell

Juni 2001: Unsere Schreiben nach Berlin
:
An den
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Jürgen Trittin
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
 
 

Mobilfunk Genehmigungsverfahren 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Jürgen Trittin,
Da das noch von der früheren Bundesregierung geschaffene Verfahrensrecht nicht mehr Zeitgemäß und nicht mehr den heutigen Demokratieanforderungen entspricht wenden wir uns heute an Sie.
Wie der Präsident der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Anfrage mitteilte, unterliegen die Standorte der Sendemasten der "Geheimhaltung" . 
Nur Verfahrensbeteiligte, also unmittelbare Nachbarn hätten nach der derzeitigen Gesetzeslage für die vor Ort häufig umstrittenen Sendemasten ein Akteneinsichtsrecht. Die Mobilfunkbetreiber hätten in Bezug auf die Standortwahl ihrer Mobilfunkanlagen ein Recht auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. So der Tenor der un-abhängigen Regulierungsbehörde.
Die Planung und der Aufbau eines Mobilfunknetzes liege allein in der Verantwortung des Netzbetreibers, so die Aussage der Regulierungsbehörde. Zur Standortbestimmung von ortsfesten Basisstationen setzten die Betreiber computergestützte verfahren ein, bei denen die topographischen Verhältnisse, die Bebauung und der Bewuchs und das Teilnehmeraufkommen für die jeweilige Mobilfunkzelle berücksichtigt werden.
Wir von esmog augsburg glauben nicht, dass die künftige Akzeptanz gerade für die kommenden UMTS-Handys erhöht wird, solange der Netzaufbau weiter als geheime Kommandosache betrieben wird. Deshalb fordern wir eine bürgerfreundliche Überarbeitung der Rechts- und Verfahrensvorschriften sowie eine drastische Senkung der Grenzwerte, für den Bereich, in dem athermische Strahlen in den biologischen Niederdosisbereich der Zellsteuerung von Mensch und Tier eingreifen.
Unsere an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtete Petition, legen wir zur Kenntnisnahme bei. 

Mit freundlichen Grüßen 

Emil Welte                     Gerlinde Aumiller
Sprecher                           Sprecherin

:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik
11011 Berlin
Petition

Anwendung des Europäischen Vorsorgeprinzips in Zusammenhang mit den möglichen Auswirkungen des Mobilfunks im GSM- und UMTS-Netz

Bis zum Jahresende 2002 soll die Einführung der 3. Generation von Mobilfunk abgeschlossen und der neue Standard UMTS eingeführt sein.
Nach Einschätzung der Betreiberfirmen sollen hierzu im Bundesgebiet zusätzlich zum heutigen GSM Mobilfunknetz zwischen 60.000 und 100.000 neue Mobilfunksendeanlagen in Betrieb gehen..
Diese Vermehrung der Basisstationen des Mobilfunks der dritten Generation wird einen erheblichen Anstieg der gepulsten elektromagnetischen Langzeitstrahlenbelastung bei der Bevölkerung zur Folge haben, wobei sich die Bevölkerungsschichten des gesamten Bundesgebietes schon heute gegen die GSM-Mobilfunkstrahlenbelastung zu wehr setzen.
Durch besorgniserregende Studien von namhaften Wissenschaftlern wird die obige Aussage noch unterstrichen:
Dr. Salford (Universität Lund, Schweden) stellte die Durchlässigkeit der Blut-Hirn Schranke fest
Prof. Semm (Uni Frankfurt, ehemals Mitarbeiter der Telekom) kam zu dem Schluss, dass die gepulste Strahlung Kopfschmerzen, Schlafstörungen , Tinitus, Stressintoleranz, Immundefizit, sowie eine Minderung der Melatoninproduktion usw. zur Folge haben kann.
Dr. Cherry (Lincoln University, Christchurch, Neuseeland) hält nach einer ausgiebigen Literaturstudie fest, dass elektromagnetische Strahlung ab einer Schwelle von 0,48 V/m eine signifikante, Dosis abhängige Vermehrung bei Hirntumoren, Leukämien oder Lymphomen bewirken kann
Die vorgenannten Aussagen werden auch durch die neuste Studienveröffentlichung des ECOLOG Instituts aus Hannover gestützt sowie von der Bundesärztekammer die am 4.4.2001 zum selben Ergebnis kam. 
Angesichts dieser Feststellungen fordern wir die sofortige Anwendung des Vorsorgeprinzips welches in der Akte COM 2000 (2.2.2000) der Europäischen Union definiert ist und durch folgende Forderungen berücksichtigt wird:
1. Festlegung der vorläufigen Vorsorgewerte (elekrische Feldstärke):
* 0,02 V/m im Wachbereich (=Arbeitsbereich)
* 0,002 V/m im Ruhe und Schlafbereich (Wohngebiete, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser sowie Alten und Pflegeheimen).
Leistungsflussdichte:
* 0.1 nW/cm² im Wachbereich
* 0,001 nW/cm² im Ruhe und Schlafbereich

Hinweis: die geforderten Werte genügen für eine 100% Netzabdeckung, die bereits ab 0,000150 V/m erreicht wird.

Erteilung einer Gratislizenz an UMTS Netzbetreiber, welche sich verpflichten, keine Basisstationen in Wohngebieten aufzustellen.
Verzicht auf Mobilfunkstationen die näher als 1000 m von Schulen, Kindergärten, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen installiert sind oder installiert werden sollen.
Änderung des von der früheren Bundesregierung geschaffenen Verfahrensrechtes in Bezug auf Genehmigung und Geheimhaltung von Standorten der Sendemasten der Mobilfunkbetreiber mit einer Höhe bis zu 10 Meter. Das bedeutet Rücknahme der Baugenehmigungsfreiheit von Sendemasten bis 10 Meter Höhe.
Forschung nach gesundheitlich unbedenklichen Mobilfunksystemen.
Uns ist bekannt, dass am 02. Juli 2001 im Bundestag eine geplante Anhörung zu diesem Thema erfolgen soll und würden es begrüßen, wenn auch unsere vorstehenden Themen in die Anhörung einfließen würden.
Gleichfalls wünschen wir eine bürgerfreundliche Überarbeitung der Rechts- und Verfahrensvorschriften und eine baldige Vorlage der 27. Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung.
Wir die "esmog augsburg" sind eine Bürgervereinigung die derzeit die Interessen von 2.756 Leuten mit 1.923 Kindern vertritt.

Mit freundlichen Grüßen 

Emil Welte                     Gerlinde Aumiller
(Sprecher)                        (Sprecherin)


 
 

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