Augsburg aktuell


Resolutionen der CSU und der Grünen in Augsburg:

10. Mai 2001: Sie möchten uns wohl nur ruhig stellen:
CSU Augsburg diskutiert (unzureichenden) Resolutionsvorschlag

Am 10.05.01 wurde der folgende Resolutionsvorschlag als "Tischvorschlag" in die öffentliche Stadtratssitzung eingebracht. Er wurde nach Diskussion einstimmig vertagt und in die Fraktionen zur weiteren Besprechnung und Ausarbeitung zurückverwiesen.
Wir erlauben uns, die einzelnen Punkte des Papiers zu kommentieren.
 
  CSU-Vorschlag Unser Kommentar
1. In Augsburg ist die Zukunftstechnologie Telekommunikation willkommen. Gegen eine moderne Technologie, die gesundheitsverträglich ist, wäre absolut nichts einzuwenden. 
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Grenzwerte in der 26. BimSchV herabzusetzen und diese den Werten der Nachbarländer, z.B. der Schweiz, anzugleichen. (hier wurde in der Diskussion im Stadtrat aus den Reihen der CSU der Zusatz „falls es aus wissenschaftlicher und gesundheitlicher Sicht notwendig ist“ vorgeschlagen.) Die Grenzwerte der Schweiz sind niedriger als bei uns, aber immer noch völlig unzureichend. Die Strahlungswerte werden auch bei uns fast überall längst unterschritten und brächten für die Gesundheitsvorsorge praktisch keine Verbesserung. Sie wären so nur eine Freude für die Mobilfunkbetreiber !
3. Änderungen im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sind abzulehnen. Gerade damit demonstrieren unsere Kommunalpolitiker, dass sie selber eigentlich gar nichts tun wollen. Denn genau durch die angesprochenen Änderungen wäre ein erweitertes Mitspracherecht auf kommunaler Ebene möglich - ohne lange auf die Bundesgesetzgebung warten zu müssen ...
4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Mittel aus dem Verkaufserlös der UMTS Lizenzen in der Forschung zu den athermischen Wirkungen einzusetzen und für Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenbelastung zur Verfügung zu stellen. Vernünftige Forderung - allerdings können Ergebnisse auf keinen Fall mehr abgewartet werden: Es müsste zum vorsorglichen Schutz der Bevölkerung sofort gehandelt werden !
5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Betreiber von der Lizenzbedingung des Aufbaues jeweils eigenständiger Netze zu entbinden und damit die Bemühungen zur Umsetzung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms zu unterstützen. Vernünftige Forderung, die zumindest die Anzahl der aufzustellenden Sendemasten reduzieren könnte.
6. Die Bay. Staatsregierung wird aufgefordert, die Betreiber dazu zu veranlassen Antennen gemeinsam zu nutzen und die entsprechende Selbstverpflichtung im Rahmen des Umweltpaktes der Bayer. Staatsregierung mit der Wirtschaft umzusetzen. Wenn diese Antennen weit genug (mind. 1 km !) von Wohnungen, Schulen, Kindergärten und Kliniken entfernt wären, könnte man diesem Vorschlag (als Kompromisslösung) eventuell zustimmen.
Ansonsten würde für die betroffenen Nachbarn die Belastung nur größer ...
7. Die Einhaltung der Grenzwerte ist in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung von der (bundeseigenen) Regulierungsbehörde zu prüfen und zu überwachen. Hierzu gehört auch die Einrichtung eines GIS (Geoinformationssystem)-gestützten Anlagenkatasters, das der Öffentlichkeit auch über das Internet zugänglich ist. Vernünftige Forderung, die aber an der Tatsache, dass die eingesetzte Mobilfunktechnik gesundheitsschädlich ist, nicht rüttelt und wohl wenig Auswirkung auf den Schutz der Bevölkerung hat.

So ist das Papier nur wenig wert. Vor allem ist es äußerst oberflächlich und bietet keinen echten Schutz der Bevölkerung.
Wir hoffen, es wird in der nächsten Zeit noch deutlich umgearbeitet.
Vielleicht sollten sich unsere Kommunalpolitiker mal den "kleinen Nachbarn" im Westen zum Vorbild nehmen:
In Stadtbergen gibt es eine erheblich brauchbarere Ausarbeitung zum Thema Mobilfunk.
17. Mai 2001
Daraufhin hat die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an den Oberbürgermeister Dr. Peter Menacher einen Antrag gestellt, der erheblich mehr nach unserem Geschmack ausfällt.

Juli 2001
Unser Oberbürgermeister, der sich noch im Mai bei einer TV-Podiumsdiskussion mit den Worten "Ich bin ein Mobilfunk-Fan" outete, versucht nun aber offenbar, die Angelegenheit zu verschleppen. Nach Ansicht der Grünen-Fraktion (Schreiben vom 30.07.01 an den OB) handelt es sich sogar um einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Augsburger Stadtrats, weil das Thema längst auf einer Tagesordnung hätte sein müssen !
Möglicherweise muss sich die Regierung von Schwaben nun mit diesem wohl berechtigten Vorwurf befassen ...
 
  Bündnis 90/Die Grünen - Vorschlag vom 17. Mai 2001
1. Die Stadt stellt auf ihren Grundstücken keine Standorte für Mobilfunkantennen zur Verfügung, solange die gesundheitlichen Risiken der Anlagen nicht geklärt sind.
2. Die Stadt appelliert entsprechend an die Augsburger Grundstücksbesitzer, im Interesse des Gemeinwohls Zurückhaltung zu üben bei der Vermietung von Standorten, solange Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen bestehen. Solche Bedenken bestehen derzeit grundsätzlich bei der Installierung von Antennen auf Wohnhäusern.
3. Eine Installierung von Anlagen in Reinen und auch Allgemeinen Wohngebieten kommt für die Stadt nicht in Frage, auch nicht ausnahmsweise.
4. Mischgebiete, die überwiegend Wohnstrukturen aufweisen, sind, wenn rechtlich möglich, wie die genannten Wohngebiete zu behandeln. Im unbeplanten Innenbereich gelten die gleichen Kriterien.
5. Die Stadt unterstützt Initiativen, die auch für Anlagen unter 10 Metern Höhe ein Informations-, Anhörungs- und Zustimmungsrecht der Kommune verlangen. Die jetzige Praxis, solche Anlagen quasi in Nacht- und Nebelaktionen aufzustellen, hält sie für gänzlich unerträglich.
6. Die Stadt unterstützt alle Initiativen, die nachdrücklich eine Senkung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen fordern. Örtlich und regional sind Mobilfunkkataster zu erstellen, die die Strahlung der vorhandenen Einrichtungen transparent machen. Die Bürgerschaft hat das Recht auf Klarheit und Wahrheit über diese Daten und Fakten. Die Überschreitung von Grenzwerten oder gar eine Installierung von Anlagen unter falschen Voraussetzungen muss den sofortigen Widerruf von Genehmigungen zur Folge haben.
7. Die Arbeit der Regulierungsbehörde darf nicht im Verborgenen vonstatten gehen, sondern muss durchschaubar werden.
8. Der Bund wird aufgefordert, aus den 100 Milliarden Erlös für die UMTS-Lizenzen zusätzliche Mittel für die Erforschung der Auswirkungen der Strahlung bereit zu stellen. Desgleichen wird der Bund aufgefordert, sich für die nachhaltige Senkung der Grenzwerte einzusetzen.
Begründung:
Das Thema „Mobilfunkanlagen“ und durch sie verursachte Gesundheitsgefährdungen beschäftigt Bürgerinnen und Bürger zunehmend. Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass z.B. durch Sendemasten Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist die Stadt verpflichtet, alles zu unternehmen, um ihre Bevölkerung zu schützen und vorsorgenden Gesundheitsschutz zu betreiben. Sie wird dieser Verpflichtung nicht gerecht, wenn sie sich hinter anderen Stellen und Funktionsträgern versteckt. 

Für die Stadt gibt es mehrere Möglichkeiten, tätig zu werden, die sich ergänzen müssen und die in der Erklärung zum Ausdruck kommen. Einmal die Handlungsmöglichkeiten der Stadt selbst und zum ande-ren die Aufforderung an andere zuständige Stellen, tätig zu werden.
- Ziffer 1 und 2 betrifft die privatrechtliche Seite. Das heißt, dass die Stadt als Eigentümerin von Grundstücken, Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden diese nicht mehr für Mobilfunkantennen zur Verfügung stellt, sie nicht mehr vermietet, verpachtet oder verkauft zu diesem Zwecke, so lange die Gesundheitsrisiken nicht geklärt sind.
- Ziffer 3 und 4 betrifft die Handlungsmöglichkeiten der Stadt als Baugenehmigungsbehörde. Dass es hier Möglichkeiten zu handeln gibt, zeigt sich an inzwischen zahlreichen Entscheidungen in anderen Gemeinden und Landkreisen, wie auch am Beispiel einiger Gerichtsentscheidungen. Auch die Stadt Augsburg hat nun bereits in einem Fall gehandelt, wie die Beseitigungsanordnung für die Mobilfunkanlage in der Radaustraße zeigt.
- Ziffer 5 ist eine Forderung, die bereits von vielen anderen Städten, Gemeinden und Landkreisen erhoben worden ist, um ein Mitspracherecht der Genehmigungsbehörden, Städte und Landkreise, zu erreichen und vor allem um das Verfahren transparent und öffentlich zu machen.
- Ziffer 6 und 7 dienen ebenfalls dem Gesundheitsschutz und der Beteiligung und Information der Bevölkerung. 
- Ziffer 8 richtet sich an den Bund, die Forschung über die Auswirkungen der Strahlung voranztreiben und zu verstärken und die Grenzwerte im Sinne einer echten Gesundheitsvorsorge drastisch zu senken.

Wir verweisen darauf, dass der Stadtberger Bürgermeister Dr. Ludwig Fink bei einer Veranstaltung in Leitershofen am 25. April 2001 eine entsprechende Erklärung verlesen hat, die inzwischen von allen Fraktionen im Stadtberger Gemeinderat unterstützt wird

Beispiele für das Vorgehen in anderen Kommunen und Landkreisen:
- Markt Stadtbergen: Resolution und Messungen
- Landkreis Aichach-Friedberg: Gebäude des Landkreises stehen in Zukunft für Mobilfunkanlagen nicht mehr zur Verfügung.
- Aschaffenburg: keine Sendeanlagen auf Wohngebäuden der Stadt oder anderen Gebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnhäusern
- Rosenheim: OB Stöcker und Bauverwaltung: Mobilfunkanlagen in reinen und allgemeinen Wohngebieten generell unzulässig.
- Bürgermeister des Landkreises Miesbach: Genehmigungsverfahren für Mobilfunksender.
- Landratsamt München: Genehmigungspflicht für Mobilfunksender in Wohngebieten

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Ferdinand    Christine Kamm   Eva Leipprand


 

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