Augsburg aktuell



Mai 2001
Derzeit sind offenbar einige Mobilfunkfirmen in Augsburg unterwegs, um mit hohen Geldbeträgen weitere Hausbesitzer dazu zu überreden, sich einen Sender aufs Dach montieren zu lassen !
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Achtung Hausbesitzer:
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Sollten die inzwischen bekannten und weitere Studien über Gesundheitsgefährdungen des digitalen Mobilfunks endlich auch bei unseren Gerichten die gebührende Anerkennung finden, könnte es zu einem finanziellen Desaster für Sie persönlich kommen:
Da die Gefährdung von Ihrem Gebäude/Grundstück ausgeht, müssten Sie neben Schadenersatzforderungen für Miet- und Wertminderungen eventuell auch Heilbehandlungen Ihrer Nachbarn bezahlen. Mit Schmerzensgeldforderungen müssen Sie natürlich ebenfalls rechnen.
Es könnte sein, dass Sie dann damit in der Summe einen vielfachen Betrag von dem zahlen müssen, was Sie von Mobilfunkbetreibern erhalten ...
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Übrigens: Versicherungen sind nicht bereit, dieses Risiko abzudecken ! (Die wissen wohl ganz genau, was los ist ...)
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Achtung Wohnungseigentümer:
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Von einem uns bekannten Rechtsanwalt und Notar haben wir erfahren, dass bei Eigentümergemeinschaften wohl das Einverständnis aller Eigentümer einer Wohnanlage vorliegen muss, um auf deren Dach eine Mobilfunkantenne errichten zu lassen - schließlich handelt es sich um eine bauliche Veränderung (und meist sogar noch eine Nutzungsänderung) !
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Gelegentlich könnten Hausverwaltungen, die mit guten Provisionen der Mobilfunkbetreiber rechnen, versuchen, sich von abwesenden Eigentümern möglichst viele Stimmrechtanteile für die Eigentümerversammlung übertragen zu lassen, um mit einer einfachen Mehrheit die übrigen Eigentümer, die eigentlich gegen einen Sender auf dem Dach sind, überstimmen zu können und diesen dann anschließend weismachen, dass ein einfacher Mehrheitsbeschluss reiche ...
In diesen Fällen sollte es sogar noch nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist von vier Wochen möglich sein, den "Beschluss" wieder zu kippen, da es sich um arglistige Täuschung handeln dürfte !
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Aber selbst bei korrekt arbeitenden Hausverwaltungen ist es üblich, Abstimmungen, die einstimmig erfolgen müssten, als ordnungsgemäß zu betrachten und einfach darauf zu hoffen, dass kein Eigentümer beim Amtsgericht Widerspruch einlegt.
In diesen Fällen können wir betroffenen Eigentümern nur dringend raten, innerhalb von vier Wochen diesen Einspruch schriftlich beim zuständigen Amtsgericht einzureichen !  Danach wäre es dann zu spät ...

Erst im September 2001 hat das Augsburger Amtgericht den Beschluss (47:5) einer Eigentümergemeinschaft für ungültig erklärt, bei dem eine Mobilfunkanlage sogar "nur" erweitert werden sollte ! ...  ( Details hierzu )
 

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Lieber lästige Kabel

als lästige Krankheiten ...

Sendemast auf dem Haus Peterhofstr. 2 in Augsburg-Hochzoll



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